Sie brauchen

eine ärztliche Verordnung (Rezept) für Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie, die Ihnen Ihr / Ihre HNO- oder Kinderarzt/Ärztin bei entsprechenden Beschwerden ausstellt.

Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sind als Heilmittel im Heilmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkassen und als Heilmittel bei den Privaten Krankenkassen/Beihilfe vorgesehen.

 

Kostenübernahme

Als gesetzlich versicherte Person tragen Sie lediglich den Eigenanteil für Heilmittel in Höhe von 10 % und die Gebühr von 10,– Euro pro Verordnung (Rezept). Wenn Sie von Zuzahlungen für Heilmittel befreit sind, entstehen Ihnen keine Kosten.
Kinder bis 18 Jahre sind gebührenbefreit.

Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für Ihre Therapie entsprechend den Sätzen Ihres individuellen Vertrages mit dem Kostenerstatter. Bitte beachten Sie, dass es zu Zuzahlungen von Ihrer Seite kommen kann.

 

Ablauf / Termine

Die Therapie findet regelmäßig ca. 1 – 2 x wöchentlich statt.
Eine Therapiestunde dauert ca. 45 oder 60 Minuten (je nach Rezept).

Termine nach Vereinbarung.
Rufen Sie uns an.